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Baden-Württembergischer
Luftfahrtverband e.V.
Fallschirm|Freiballon|Hängegleiter|Modellflug|Motorflug/UL|Segelflug
Erwerb eines Flugfunkzeugnisses oder zur Erweiterung von BZF II nach BZF I

Funksprechlehrgang BZF I – II

Lehrgang zum Erwerb des „Beschränkt gültigen Funksprechzeugnis I / II für den beweglichen Flugfunkdienst“

 

Lehrgangsgröße

min. 4 / max. 8 Teilnehmer

 

Zeitbedarf

ca. 20 Std. Theorie
(Luftrecht, Sprechverfahren, Radionavigation)
ca. 15 Std. praktische Funksprechübungen
(simulierte An- und Abflüge)

 

Ausbildungstage

Freitag 14:00 bis 20:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag 09:00 bis 18:00 Uhr

 

Ausbildungsort

gem. Absprache

 

Prüfung

Die Prüfung wird durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Stuttgart abgenommen und findet, wenn nicht anders abgesprochen, in der Woche nach dem letzten Unterrichtssonntag zwischen Mo. und Fr. statt.

 

Ablauf

ca. eine Woche vor Lehrgangsbeginn findet am Unterrichtsort ein Treffen statt. Bei diesem Treffen wird der Lehrgang und der Ablauf abgesprochen.

 

Durchführender

Manfred Kowanda, Controller Flugsicherung BW Laupheim, Lehrberechtigung B Segel- Motorflieger

 

Kosten

BWLV-Mitglieder
BZF I 180 Euro
BZF II 170 Euro
Zusatzlehrgang BZF II nach BZF I 130 Euro

Nichtmitglieder

BZF I 215 Euro
BZF II 205 Euro
Zusatzlehrgang BZF II nach BZF I 155 Euro

Incl. Unterrichtsmaterial. und Prüfungsgebühren. (Prüfungsgebühr sind 70 € für BZF II bzw. 80 € für BZF I). Erforderlich Gebühren für eine Nachprüfung werden extra berechnet. (Die Kosten für eine Nachprüfung betragen 70 €)


Voraussetzungen

Grundlegende Kenntnisse zum Verhalten an einem Flugplatz / Verkehrsflughafen. Eine begonnene fliegerische Ausbildung ist von Vorteil. Bewerber für das BZF I (Englisch) sollten ein gutes Schulenglisch mitbringen. Grundschulenglisch reicht nicht aus. Es wird weiterhin vorausgesetzt, das die fliegerischen Vokabeln (ca. 250 ) speziell für die Prüfung vorbereitet werden. Vokabel- und Übersetzungstraining ist nicht Gegenstand des Kurses.

 

Prüfungsanmeldung

Erfolgt über die Lehrgangsleitung.
Zum ersten Unterrichtstreffen ist mitzubringen:
Ein Passbild (neu)
Fotokopie des Personalausweises oder Reisepass
Fotokopie des Funksprechzeugnis wenn vorhanden.

 

Berechtigungen

Auszug aus der Verordnung über Flugfunkzeugnisse

BZF II(deutsch) Der Inhaber des BZF II ist berechtigt, den Sprechfunk an deutschen Luft- und Bodenfunkstellen, innerhalb Deutschlands, für den Sichtflug in deutscher Sprache, sowie den Navigationsfunkdienst durchzuführen.

BZFI (englisch) Der Inhaber des BZF I ist berechtigt, den Sprechfunk an Luft- und Bodenfunkstellen, für den Sichtflug in deutscher und englischer Sprache, sowie den Navigationsfunkdienst durchzuführen

Weitere Informationen bei : Harry Roland
Tel.: 07356/4597 oder email: mailto:roland@bwlv.de bzw. bei:

Volker Hermann unter Tel. 0791/9467700 oder herrmann@bwlv.de

BZF-Refresher

BZF-Refresher / Sprechfunk mit ATC

Bei vielen Piloten ist es schon eine Weile her, dass sie ihr BZF erworben haben. Und da wir uns hauptsächlich mit unseren Verfolgern unterhalten, haben die 'Sprechgruppen' etwas gelitten. Daraus ergibt sich dann die evtl. auch die Scheu, sich mal bei der Flugsicherung (ATC) zu melden. Der Fachausschuss Freiballon plant deswegen, noch im laufenden Jahr einen Kurs 'BZF-Refresher / Sprechfunk mit ATC' anzubieten. Als Inhalte sind geplant:

  • Welche Flugsicherungsstellen gibt es und welche davon sind für uns Ballonfahrer relevant
  • Welche Flugsicherungsstelle (Information / Radar / Turm) rufe ich überhaupt
  • Was ist ein 'Einleitungsruf' und was muss er beinhalten
  • Welche Informationen braucht die Flugsicherung sonst noch
  • Verwendung und Bedienung des Transponders
  • Praktische Übungen / Simulation und Anwendung des Gelernten

 


Weitere Informationen gibt es bei freiballon@bwlv.de. Hier kann man sich auch melden, wenn an einem entsprechenden Kurs Interesse besteht oder wer weitere Vorschläge für Inhalte des Seminars hat. Auch Terminvorschläge werden gerne entgegen genommen!